Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Nebenleistungen, auch wenn im Einzelnen nicht mehr gesondert darauf hingewiesen wird.
Abweichungen, Ergänzungen, besondere Zusicherungen und sonstige Einzelabreden bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Mit vorbehaltloser Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung erkennt
der Käufer jedenfalls die Geltung dieser Bedingungen an. Wir weisen des Weiteren darauf
hin, dass die Nutzung nur für gewerbliche Kunden zulässig ist.

2. Verkauf:

Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn
wir sie durch schriftliche Auftragsbestätigung angenommen haben. Weicht in dieser Auftragsbestätigung
Geschriebenes vom Gedruckten ab, so gilt das Geschriebene. Für jeden unmittelbaren
oder mittelbaren Weiterverkauf in das Ausland ist unsere vorherige Zustimmung erforderlich;
Preise und Lieferbedingungen sind besonders zu vereinbaren. Es gelten mangels anderer Vereinbarungen
die in der am Liefertag gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer und Fracht gemäß der gültigen Preisliste. Unser Angebot ist bis zur Annahme freibleibend.
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen.
Unsere Angaben in Angeboten, Prospekten, Abbildungen und Zeichnungen, eventuelle Maßund
Gewichtsangaben sind Durchschnittswerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar,
sind vielmehr eine beschreibende Darstellung unserer Produkte. Das Gleiche gilt auch für von uns
zur Verfügung gestellte Muster und Proben. Technische Änderungen, sowie Änderungen in Form/
Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Mit der Bestellung
unseres Produktes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag zu erteilen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, per Fax oder auf elektronischem Weg oder
durch Übergabe unseres Produktes an den Besteller erfolgen. Bestellt der Auftraggeber unser
Produkt auf elektronischem Weg, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
Diese Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Eine Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. In unserer
Auftragsbestätigung und/oder unserem Bestätigungsschreiben werden wir das bestellte Produkt
und unsere eventuell weiter zu erbringende Leistung genau beschreiben und den voraussichtlichen
Liefertermin benennen. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren eventuellen Zulieferer. Dies gilt nur für den
Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich unterrichtet. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet. Wir weisen darauf hin, dass in dem Fall der Bestellung des Produktes
auf elektronischem Weg der Vertragstext von uns gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen
nebst unseren AGB per E-Mail zugesandt wird.

3. Lieferung:

Lieferzeitangaben erfolgen grundsätzlich unverbindlich und sind stets als angenähert
zu betrachten, es sei denn, dass der Verkäufer sich ausdrücklich schriftlich verpflichtet hat,
innerhalb einer bestimmten Frist oder bis zu einem bestimmten Termin zu liefern. Schaden-Ersatzansprüche
können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) durch
den Verkäufer geltend gemacht werden.

4. Zahlung:

Unsere Rechnungen sind prompt ohne jeden Abzug an den Verkäufer zu bezahlen.
Etwaiger Skonto wird nur aus dem um die Fracht gekürzten Rechnungsnettobetrag
und nur dann gewährt, wenn sämtliche anderen Rechnungen vollständig beglichen sind und
auch keine Wechselverbindlichkeiten mehr bestehen. Vorkassenskonto wird nur vom tatsächlich
gezahlten Betrag vergütet. Zahlung mittels Wechsel ist nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung möglich; Diskontspesen und Wechselsteuer sind vom Käufer zu tragen,
Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Werden unsere Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung
ein, sind wir berechtigt, unsere gesamten Forderungen sofort fällig zu stellen,
auch wenn wir bisher einer Stundung zugestimmt haben. Ist die Lieferung durch uns noch
nicht bewirkt, sind wir berechtigt, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung oder der Bewirkung
der Gegenleistung Zug um Zug abhängig zu machen. Wird die Sicherheit oder die
Gegenleistung in angemessener Frist nicht bewirkt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen gegen die Forderungen des Verkäufers ist
ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.
Die Gebühr der Workshopstornierung beträgt bei 8 Wochen vor Beginn 10 %, 4
Wochen vor Beginn 20 %, bis 2 Wochen vor Beginn 40 %, und binnen 7 Tagen bis zum jeweiligen
Veranstaltungstag 80 % des Teilnehmerbetrages.

5. Eigentumsvorbehalt:

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders
bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter
Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete
Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware (inkl. gesetzl.
MwSt.). Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns
das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen
verarbeiteten Waren z. Z. der Verarbeitung zu. Für die aus der Verarbeitung entstehende
neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der
Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr; zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus
der Weiterveräußerung gemäß Absätze 4 bis 6 diesen Abschnittes auf uns übergeht. Zu anderen
Allgemeine Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen
AGB dt-0713
Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus
dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich,
ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer
verkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht
uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung des Weiterverkaufs
nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des
Weiterverkaufes. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, insbesondere nach Verarbeitung
mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, weiterverkauft, so gilt die Abtretung nur in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer
zur Erfüllung eines Werk oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem
Werk- oder Werklieferungsvertrages im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es in
den Absätzen 4 bis 6 diesen Abschnittes für die Kaufpreisforderung bestimmt ist. Der Käufer ist
jedoch, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt ermächtigt, die uns abgetretenen
Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen; er darf dagegen über derartige Forderungen
nicht durch Abtretung verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seinen Abnehmer
von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen zurückzugeben. Zur besseren Unterscheidbarkeit sind die Lieferungen mit gesonderter
Rechnung weiterzugeben. Die Außerachtlassung dieser Bestimmung hebt aber den Eigentumsvorbehalt
nicht auf. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns den Zutritt zu seinem
Lager und sonstigen Räumlichkeiten zum Zwecke der Feststellung unserer Eigentumsware zu
gestatten, die Eigentumsware gesondert zu lagern, zu kennzeichnen oder herauszugeben. Gleichermaßen
ist der Käufer verpflichtet, uns zum Zwecke der Feststellung unserer Forderungen und
Rechte Einblick in seine Bücher und Schriften zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen
und uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen diese alle erforderlichen Auskünfte zu
geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten
unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit
zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder einer
anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
6. Versand: Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann,
wenn Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Ebenso übernehmen
wir für rechtzeitige und richtige Ankunft keine Haftung.

7. Beratung:

Für Verarbeitungs- und Beratungshinweise o.ä. wird von uns eine, wie auch immer,
geartete Haftung nur übernommen, wenn diese Hinweise auf schriftliche Anforderung
des Käufers von uns verbindlich und schriftlich und bezogen auf ein bestimmtes, uns bekanntes
Bauvorhaben gegeben werden. In jedem Falle bleibt der Käufer verpflichtet, unsere Hinweise
unter Berücksichtigung der Produktbeschreibungen und Eigenschaften unserer Waren und des
konkreten Verwendungszweckes zu prüfen und bei Zweifeln ggf. einen Fachmann hinzuzuziehen.

8. Gewährleistung:

Ist der Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel unserer Produkte
zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Auftraggeber
Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn sie für uns nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere
Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung, Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages und Rücktritt verlangen. Bei einer
nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem
Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ausgenommen davon ist jedoch unsere Haftung
in Folge von verarbeitungsbedingten und witterungsbedingten Einflüssen. Ist der Auftraggeber
Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung
als vereinbart. Unsere öffentlichen Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen daneben
keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Die Ware umfasst die nachfolgende
Beschaffenheit, über die wir hiermit unseren Auftraggeber aufklären. Unsere Produkte entsprechen
den jeweiligen DIN-Vorschriften und den bauauf-sichtlichen Zulassungen des Deutschen
Instituts für Bautechnik, Berlin, und/oder unseren jeweiligen aktuellen technischen Merkblättern
welche jederzeit auf unserem Internetportal nachzulesen sind. Garantien im Rechtssinne erhält
der Auftraggeber von uns nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Eventuelle
andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

9. Datenverarbeitung:

Der Käufer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung und
Übermittlung seiner Daten innerhalb der Unternehmensgruppe des Verkäufers. Dem Käufer steht
ein jederzeitiges Recht auf Widerruf zu.

10. Urheberrecht:

Bildmaterialien von VOLIMEA unterliegen dem Urheberrecht. Wir behalten
uns das Eigentums und Urheberrecht an den Bildern ausdrücklich vor. Verlinkung oder Benutzung
für eigene Zwecke – ist nur mit schriftlicher Einwilligung von VOLIMEA zulässig und kann zurückgenommen
werden, sofern die Vertragsparteien sich nicht mehr einig sind.

11. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit:

Es gilt deutsches
Recht unter Ausschluss des Einheitlichen UN Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten,
insbesondere Lieferung und Zahlung, ist für beide Teile Heilbad Heiligenstadt.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich
rechtlichen Sondervermögen ist Heilbad Heiligenstadt (Amtsgericht) bzw. Landgericht Mühlhausen.
Unbeschadet dessen ist der Verkäufer berechtigt, seine Rechte auch am Gerichtsstand des
Käufers zu verfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam. An die Stelle
der unwirksamen Klausel tritt eine solche, die in zulässiger Weise deren Zweck am nächsten kommt.